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Allgemeine Bestimmungen Mietvertrag
Allgemeine Bestimmungen zum Mietvertrag als PDF-Datei
Altbau
Unsere Siedlungen Birs und Muttenz I verfügen über attraktive, charmante Wohnungen mit Altbaucharakter.
Anlässe
Jede unserer Siedlungen veranstaltet einmal im Jahr im Sommer ein Siedlungsfest. Die Feste fördern das Gemeinschaftsleben und sind mittlerweile Tradition.
Anmeldeformular
Das Anmeldeformular wird Ihnen an der Wohnungsbesichtigung ausgehändigt. Bei Interesse füllen Sie dieses bitte aus und retorunieren es an die Geschäftsstelle.
Anteilsschein
Siehe Genossenschaftskapital.
Bau & Entwicklung
Unsere Abteilung Bau & Entwicklung, bestehend aus drei Projektleitern, kümmert sich um grössere Sanierungen und Neubauten.
Bewerbung
Unser Hauptaugenmerk für die Vermietung gilt Personen, die den Genossenschaftsgedanken weitertragen und sich aktiv am Zusammenleben beteiligen. Deshalb werden Sie vor einer Zusage nach dem Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen zu einem Gespräch mit dem zuständigen Siedlungsvertretenden und unserer Bewirtschafterin eingeladen.
Birs
Birsfelden
Bruttomiete
Die Bruttomiete setzt sich zusammen aus der Nettomiete inklusive den Nebenkosten.
Dauerauftrag
Wir empfehlen der Mieterschaft, einen Dauerauftrag oder Online-Banking zu tätigen.
Depositenkasse
Die EBG führt eine Depositenkasse, bei der die Genossenschafter:innen Geld zinstragend anlegen können.
Depot
Als Mietzinskaution verlangen wir drei Bruttomietzinse als sofortige Zahlung. Die Depotzahlung wird auf einem Sperrkonto auf einer Bank hinterlegt.
Einstellhalle
Über unser Vermietungsangebot an ober- und unterirdischen Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge, Motorräder oder Mofas informiert Sie unser Bewirtschaftungsteam.
Einzahlungsschein
Siehe Dauerauftrag.
Familienwohnung
Wohnungen ab 4 Zimmern halten wir in der Regel für Familien frei. Erkundigen Sie sich über unser aktuelles Mietangebot. Unser aktuelles Vermietungsangebot finden Sie auf Homegate oder unter Freie Wohnungen.
Freizeitwerkstatt
In allen Siedlungen stehen Werkräume für Heimwerkende zur Verfügung. Mehr Infos zur Freizeitwerkstätten finden Sie hier.
Garten
Der Garten ist Rückzug- und Erholungsort, Begegnungszone und Spielwiese. Wir achten besonders darauf, alle Bedürfnisse in unsere Gartengestaltungen einfliessen zu lassen. Siedlung- und Gartenkomitees kümmern sich in den jeweiligen Siedlungen um die Belange und Wünsche.
Gästestudio
In der Siedlung Birs ist ein Gästestudio vorhanden, welches von allen EBG-Bewohnenden gemietet werden kann.
Gemeinschaft
Nur durch die Gemeinschaft können wir auch weiterhin attraktiven Wohnraum zu moderaten Preisen anbieten. Deshalb suchen wir Menschen jeglichen Alters, die bereit sind, private Zeit für die Genossenschaft zu investieren. Und auch Personen, die Interesse an Siedlungs- und Vorstandsarbeiten haben.
Gemeinschaftsraum
Im Gemeinschaftsraum treffen Menschen jeden Alters und unterschiedlicher Interessen aufeinander, um Zeit zu verbringen. In vier von den sechs EBG-Siedlungen befinden sich Siedlungstreffs. Diese können nach Absprache für private oder genossenschaftliche Anlässe genutzt werden. In allen Siedlungen stehen Werkräume für Heimwerkende zur Verfügung.
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft und findet einmal jährlich statt. Jeder Genossenschafter und jede Genossenschafterin hat ein Stimmrecht.
Genossenschafter:in
Neumieter:innen haben in der EBG zu Beginn den Status als Mieter:in. Nach 1 bis 2 Jahren erfolgt dann die Aufnahme zum Genossenschafter oder zur Genossenschafterin.
Genossenschaftskapital
Das zu Beginn der Miete einbezahlte Mietzinsdepot wird in das Genossenschaftskapital umgewandelt. Mieter:innen, die nicht beim Bund angestellt sind, bezahlen je Zimmer noch zusätzlich CHF 300.-.
Geschichte
Die Eisenbahner-Baugenossenschaft beider Basel (EBG) wurde am 25. November 1911 gegründet und gehört heute zu den grössten Wohnbaugenossenschaften in der Region Nordwestschweiz.
Hausordnung
Unsere Hausordnung als PDF-Datei
Haustechnik
Unsere beiden vollamtlichen Haustechniker sind vor Ort und für verschiedenste Unterhaltsarbeiten, Angelegenheiten der Bewohnerschaft, Wohnungsabnahmen und Übergaben sowie Instandstellungsarbeiten zuständig.
Haustiere
Es besteht ein Hundehalteverbot. Katzen, die ausschliesslich in der Wohnung gehalten werden, sind erlaubt.
Helfende
Jeder Genossenschafter und jede Genossenschafterin kann sich aktiv am Genossenschaftsleben beteiligen und Mithilfe leisten. Das Angebot ist vielfältig; von der Nachbarschaftshilfe, der Mithilfe bei Unterhaltsarbeiten bis hin zur Organisation von Anlässen ist für jede und jeden etwas dabei.
Internet-Anschluss
Internet-Anschluss ist in jeder Wohnung möglich. Einige unserer Liegenschaften verfügen bereits über moderne Glasfaserverkabelung, die bis ans Haus angeführt sind. Ihr Provider hat die Möglichkeit, die Verkabelung bis in die Wohnung zu ziehen.
Jahresbericht und Jahresrechnung
Die EBG publiziert jährlich im Spätfrühling einen Jahresbericht. Hier finden Sie den aktuellen EBG Jahresbericht sowie die Jahresberichte der vergangenen Jahre. Die Jahresrechnung ist Teil des Jahresberichts.
Kinder
Damit sich die Kinder in unseren Siedlungen wohlfühlen, achten wir auf entsprechend gestaltete Aussenbereiche wie grosse Grünflächen, Spielplätze etc.
Komitees
In den Siedlungen werden Komitees gebildet, die sich um die Interessen und Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner kümmern. Dies ist nur ein Beispiel für einen Beitrag, wie man sich in der Genossenschaft aktiv einbringen kann.
Kontakte
Die EBG-Geschäftsstelle ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen der Bewohnenden. Sie ist zuständig für die Vermietung und Bewirtschaftung der Wohnungen und gibt Auskunft zu allen Mietfragen.
Kostenmiete
Als Genossenschaft streben wir keine Rendite orientierten Mieten an. Wir rechnen nach der Kostenmiete. Das heisst, die Mieten sind genauso hoch, dass sie die Aufwendungen der Genossenschaft decken.
Kündigung
Für die Kündigung durch die Vermieterin gilt das allgemeine Mietrecht und demzufolge der Mietvertrag (3 Monate Kündigungsfrist).
Leitbild
Das Leitbild dient allen Bewohner:innen der EBG und wird vom Vorstand und der Verwaltung getragen und gelebt. Hier können Sie unser Leitbild als PDF herunterladen.
Liegenschaftsverwaltung
Unsere eigene Liegenschaftsverwaltung kümmert sich um die administrativen Arbeiten in Bezug auf die Mietverhältnisse und ist auch die Anlaufstelle für Anliegen und Fragen.
Miete
Siehe Kostenmiete
Mieter:in
Wir sind an langfristigen Mietverhältnissen interessiert. So kann eine Gemeinschaft wachsen. Daher gilt bei uns die Regelung, dass neue Mitglieder in den ersten ein bis zwei Jahren den Status eines Mieters geniessen. Erst danach erfolgt die Aufnahme in die Genossenschaft.
Mietvertrag
Bevor wir einem Interessenten oder einer Interessentin den Mietvertrag ausstellen, wird er oder sie nach der Wohnungsbesichtigung zu einem Interessentengespräch eingeladen. Nach anschliessender Prüfung erstellen wir den Mietvertrag.
Mitbestimmung
Mitbestimmung ist wichtig. Jeder Genossenschafter und jede Genossenschafterin hat ein Stimmrecht, welches an der Generalversammlung ausgeübt werden kann. Ausserdem werden verschiedene Komitees oder auch Gruppen für Mitwirkungsprozesse gebildet, an denen sich Bewohnende sich um Belange einbringen können.
Miteinander
Durch gegenseitige Unterstützung, die Mithilfe in Vorstands- und Siedlungsarbeiten, durch Nachbarschaftshilfe und Mithilfe bei diversen Ämtli schaffen wir in der EBG ein wertvolles Miteinander.
Mitwirkungsprozesse
Mitwirkungsprozesse werden in der Regel über sogenannte Workshops, Interviews und Diskussionsrunden veranstaltet. Es gibt vielfältige Themen, die unsere Bewohner:innen nutzen können, um sich aktiv zu beteiligen und ein Anliegen/Bedürfnis zu vertreten.
Muttenz
An der Genossenschaftsstrasse 1–13 in Muttenz liegt in einem ruhigen Wohnquartier die Siedlung Muttenz I. Die Siedlung Muttenz II befindet sich in einem ruhigen Wohnquartier zwischen Freidorf und Pantheon.
Nachbarschaft
Der Eckpfeiler einer jeden Genossenschaft ist die Pflege einer guten Nachbarschaft. Durch verschiedene Anlässe wie Siedlungsversammlungen, Garten- und Sommerfeste werden das Miteinander und der Zusammenhalt gefördert.
Nachbarschaftshilfe
Als Nachbarschaftshilfe verstehen wir freiwillige Unterstützungen für Bewohnerinnen und Bewohner der EBG. Nachbarschaftshilfe stärkt das Gemeinschaftsgefühl und bietet Unterstützung im Alltag – besonders für ältere Menschen oder Familien. Ob Einkäufe, Apothekengänge oder einfach ein Gespräch: kleine Gesten machen einen grossen Unterschied.
Nachhaltigkeit
Die EBG ist bestrebt, bei Umbauten und Sanierungen nachhaltige Lösungen anzustreben, die den heutigen und zukünftigen Bedürfnissen der Bewohnerschaft entsprechen und die ein attraktives Wohnungsangebot möglich machen.
Nebenkosten
Dank eigens angestellten Haustechnikern und die wertvolle Mithilfe durch Bewohnende bei den Unterhaltsarbeiten können wir die Nebenkosten relativ tief halten. Eine jährliche Nebenkostenabrechnung wird durch unsere Buchhalterin erstellt.
Neubau
Mit Blick in die Zukunft hat sich die Genossenschaft für ein Neubauprojekt in Basel entschieden. In der Siedlung Birs konnten bereits der Neubau Reding und der Neubau Birs fertiggestellt werden. Der Neubau Lehenmatt, mit einem breiten und attraktiven Wohnangebot, realisiert.
Nutzgarten
Der Garten ist das Herzstück einer Siedlung. Unsere Siedlungen Muttenz I und Birs offerieren den Bewohnenden sogar einen Nutzgarten.
Öffnungszeiten
EBG-Geschäftsstelle
Telefonzeiten: Mo bis Fr 9.00–11.00 Uhr und am Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr
Öffnungszeiten Empfang: Mo bis Fr 9.00 - 11.00 Uhr
Organigramm
Unser Organigramm zeigt die grafische Organisationsstruktur der EBG.
Parkplatz
Parkplätze für Fahrzeuge können bei uns separat dazu gemietet werden. Die meisten unserer Siedlungen verfügen über Einstellhallen oder oberirdische Parkmöglichkeiten.
Präsidium
Die Präsidentin/der Präsident wird durch die Generalversammlung gewählt. Das Präsidium ist das oberste Glied des Vorstands. Auch die Mitglieder des Vorstands werden durch die Generalversammlung gewählt.
Privatpersonen
Wir vermieten unsere Wohnungen ausschliesslich an Privatpersonen.
Quartierplan
Bestimmungen in veralteten Quartierplänen machen es manchmal schwierig, Erneuerungen an Liegenschaften durchzuführen, die zukunftsorientiert sind. So nutzt die EBG in Birsfelden die Gelegenheit, sich in der Quartierplanung Sternenfeld zu beteiligen. Als Grundeigentümerin und Baurechtsnehmerin ist uns die zukünftige Entwicklung dieses Quartiers wichtig.
Regeln
Hier finden Sie unsere Regeln, Reglemente und Statuten.
Rendite
Als gemeinnützige Wohnbauträgerin streben wir keine hohen Renditen an. Wir rechnen nach der Kostenmiete. Das heisst, die Mieten sind genauso hoch, dass sie die Aufwendungen der Genossenschaft decken.
Reparaturmeldung
Möchten Sie eine Reparatur melden. Hier ist das Formular.
Schützenmatte
Die EBG-Siedlung Schützenmatte befindet sich im ruhigen Basler Bachlettenquartier im Neubad, an der Ecke General Guisan-Strasse und Oberalpstrasse.
Siedlungstreff
Ein Siedlungstreff ist ein Gemeinschaftsraum, der für diverse Anlässe, wie z.B. Siedlungsversammlungen oder als Freizeitraum für verschiedenste Anlässe genutzt werden kann.
Siedlungsversammlung
Die Siedlungsversammlung findet einmal im Jahr statt. Hier haben die Bewohner:innen die Möglichkeit, Anliegen in der Gemeinschaft zu besprechen. Die daraus entstehenden Aufgaben werden im Anschluss durch die Siedlungsvertretenden und Geschäftsstelle bearbeitet.
Singlewohnung
Wir verfügen über 2- und 3-Zimmerwohnungen, die verschiedenen Ansprüchen gerecht werden. Erkundigen Sie sich über unser aktuelles Vermietungsangebot.
Spielplatz
Die Gestaltung der Spielplätze für unsere junge Generation ist wichtig. Unsere Siedlungskomitees kümmern sich aktiv um die Belange und Wünsche.
Statuten
Die Statuten der Genossenschaft bestimmen den Rahmen für die Tätigkeiten der EBG.
Sternenfeld
Im Sternenfeld wohnt, wer den weiten Blick liebt. Die Lage Am Stausee 1–9 der Siedlung Sternenfeld I bietet Blick auf den Rhein und aus dem 10-stöckigen Hochhaus gar bis nach Basel. Die Siedlung Sternenfeld II befindet sich an der Friedhofstrasse 27–31 und Sonnenbergstrasse 34–40.
Stimmrecht
Sobald jemand als Genossenschafter:in aufgenommen wurde, erhält er/sie ein Stimmrecht, welches er/sie an der Generalversammlung ausüben kann.
TV-Anschluss
TV- und Telefonabonnemente schliesst der Mieter oder die Mieterin jeweils direkt mit seinem Provider ab. Wir gehen mit der Zeit und so haben wir, wo jetzt schon möglich, Glasfaserverkabelungen an die Liegenschaften heranführen lassen. Unser Neubau an der Birs verfügt zudem über moderne FTTH-Anschlüsse.
Unterhalt
Der Unterhalt unterliegt der Abteilung Bewirtschaftung,die aus Bewirtschafterinnen und Haustechnikern besteht. Die Abteilung kümmert sich um Anliegen der Bewohnenden und um Unterhalts- und Reparaturarbeiten.
Untermiete
Eine Untervermietung ist nach vorgängiger Absprache und durch die Prüfung der Bewirtschaftung möglich.
Vermietung
Schicken Sie uns das Anmeldeformular, welches Sie an der Wohnungsbesichtigung erhalten haben, samt Betreibungsregisterauszug zu. Unser aktuelles Vermietungsangebot finden Sie auf Homegate.
Verwaltung
Unsere Liegenschaftsverwaltung kümmert sich um die administrativen Arbeiten in Bezug auf die Mietverhältnisse und ist auch Anlaufstelle für Anliegen und Fragen.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus Genossenschafter:innen oder externen Personen, die ein Amt in der Genossenschaft wahrnehmen.
Waschküche
Wir bieten eine grösstmögliche Flexibilität. So pflegen wir das freie Waschen wochentags und auch an Wochenenden.
Wohnbaugenossenschaften Schweiz
Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist die Dachorganisation der gemeinnützigen Wohnbautragenden. Mehr als 1100 Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Wohnbautragende mit insgesamt etwas mehr als 150'000 Wohnungen sind Mitglied.
Wohnfläche
Unter der Wohnfläche verstehen wir den beheizten, nutzbaren Innenraum einer Wohnung. Dazu kommen weitere Flächen, wie z.B. Balkone und Keller.
Workshops
Siehe Mitwirkungsprozesse.